DFV: Schutz vor gestiegenen Zahnbehandlungskosten nach Gebührenerhöhung 2012
Samstag, 4. Februar 2012 8:12
Am 01.01.2012 ist die neue Gebührenordnung für Zahnärzte in Kraft getreten und das bedeutet für viele gesetzlich Krankenversicherte höhere Zuzahlungen beim Zahnarzt, weil die Krankenkassen nur noch einen befundorientierten Festzuschuss abdecken. Mit dem ZahnSchutzbrief der Deutschen Familienversicherung (DFV) haben Sie eine Zahn-Zusatzversicherung, mit der Sie Ihr strahlendes Lächeln behalten, denn mit dem DFV ZahnSchutzbrief sind sowohl Zuzahlungen für hochwertige Zahnfüllungen, als auch die Kosten für Zahnersatz (Brücken, Prothesen, Kronen) bis zu 100 Prozent abgedeckt. Das Besondere, wenn Sie sich für die Zahn-Zusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung entscheiden: Sie erhalten in den ersten 3 Monaten 50 Prozent Rabatt! Weitere Vorteile: Sie sind bei Einkommensverlust kostenfrei weiterversichert und können bei hohen Zahnarztrechnungen über 500 Euro sparen. Fordern Sie gleich Ihr unverbindliches Angebot an und erfahren Sie mehr über den ZahnSchutzbrief der DFV. Nutzen Sie die einfache und schnelle Möglichkeit und informieren Sie sich, wie Sie sich mit der Deutschen Familienversicherung vor gestiegenen Zahnbehandlungskosten nach der Gebührenerhöhung 2012 schützen können. Jetzt die Vorteile bei der Deutschen Familienversicherung sichern!
Thema: Deutsche Familienversicherung | Kommentare (0) | Autor: Oliver
